Die Kanzlei in Wiesbaden

Medizinrecht

 

Mangelhafte Aufklärung zu alternativen Behandlungsmethoden

(Oberlandesgericht Hamm, Az: 3 U 8/01- MDR 02/R 9)

Ein Arzt hatte seine Patientin nicht über die Möglichkeit einer Kaiserschnittentbindung bei einem 5 Kg schweren Kind informiert, welches schließlich bei der Geburt eine Armlähmung erlitten hatte. Es wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von rund 70.000,- € zuerkannt.

Fehlerhafte Angaben des Arztes über die Medikamentenwirksamkeit

(Oberlandesgericht Hamm Az: 3 U 197/00)

Macht ein Arzt falsche Angaben über die Wirksamkeit eines Medikaments, muss der Patient die Behandlung nicht bezahlen.

Schadensersatz für unnötig gezogene Zähne


(OLG Hamm vom 24.01.2001, Az: 3 U 107/00)

Ein Zahnarzt hat vor seiner Entscheidung über eine Extraktion zwischen der Erhaltungsfähigkeit und der Erhaltungswürdigkeit der möglicherweise zu ziehenden Zähne zu differenzieren. Schätzt er die Erhaltungswürdigkeit von an sich erhaltungsfähigen Zähnen voreilig schon bei der ersten Behandlung eines jugendlichen Patienten falsch ein und extrahiert daraufhin insgesamt acht Zähne, hat er dem Patienten ein Schmerzensgeld von 30.000 DM zu bezahlen.
Oberlandesgericht Nürnberg

Haushaltsführungsschaden


(Urteil vom 10.06.2005, Az: 5 U 195/05)


Der Verlust der Fähigkeit, Hausarbeiten zu verrichten, ist nur dann ein Erwerbsschaden i.S.d.  §843 Abs. 1 BGB, wenn sie der Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht dienen; die Führung des Haushaltes in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft reicht hierfür nicht aus.

Ärztliche Sorgfaltspflichten

(Landgericht Karlsruhe, Az: 6 0 115/07, Urteil v. 20.02.2009)

Führt  bei der Behandlung von Kleinkindern mangelnde Sorgfaltspflicht  oder fehlende enge Behandlungskontrolle zu weiteren gesundheitlichen Problemen, so stellt dies einen groben Behandlungsfehler dar, aus dem Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche erwachsen können.

Mangelnde Ärztliche Dokumentation

(Landgericht Regensburg, Az.: 4 O 1672/06, Urteil v. 14.05.2007)

Entstehen bei einer  Operation Verletzungen außerhalb des zu operierenden Bereiches, die zur Beeinträchtigung der Gesundheit oder Lebensqualität führen, stellt dies ein Behandlungsfehler dar, der zur Zahlung von Schmerzensgeld und einer Schmerzensgeldrente führen kann, sofern der Chirurg durch mangelnde Dokumentation sich die Verantwortung für diese Verletzung zurechnen lassen muss.

Schweigepflicht auch für minderjährige Patienten

(Landgericht Köln, Az.: 25 O 35/08, Urteil v. 17.09.2008)

Ein Arzt unterliegt grundsätzlich auch  bei minderjährigen Patienten der Schweigepflicht gegenüber den Eltern, sofern diese ihn darum bitten und  Reife und Einsichtsfähigkeit zeigen, um Entscheidungen selbst zu treffen.

Arzthaftung bei Geburtsfehlern

(Landgericht OsnabrückAz.: 2 O 1097/09, Urteil v. 13.01.2010)

Ärzte haften bei Geburtsfehlern trotz Abfindungszahlung auch für Kosten eventueller Eingliederungsmaßnahmen. Wird eine solche von der Bundesagentur für Arbeit finanziert, kann diese die schadensersatzpflichtigen Ärzte in Regreß nehmen.

Anspruch auf Versorgungsleistungen nach misslungener Operation

(Bundessozialgericht,  Az.: B9 VG I/09 R, Urteil v. 29.04.2010)

Bei Erleiden einer gesundheitlichen Schädigung infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs, kann man  Versorgungsleistungen nach dem OEG (Opferentschädigungsgesetz) beanspruchen.  Dies gilt - unter bestimmten Voraussetzungen - auch für Patienten, deren Gesundheit durch eine misslungene Schönheitsoperation beeinträchtigt wurde.

Verstoß gegen die Berufspflicht eines Arztes

(Verwaltungsgericht Gießen, Az.: 21 K 3235/09. GI.B Urteil vom 20.10.2010)

Ein zum Notdienst eingeteilter Arzt hat auch tatsächlich und nicht nur telefonisch erreichbar zu sein.  Der Arzt hatte eine Notfallpatientin, die an seiner Praxistür klingelte,  angeblich nicht gehört. Diese verstarb im Krankenhaus an einem Herzinfarkt. Der Mediziner wurde zu einer Geldbuße wegen Verstoßes gegen die Berufspflicht verurteilt und erhielt einen Verweis.

Preisvergleichsplattform für zahnärztliche Leistungen

(Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 55/08, Urteil v. 01.12.2010)

Es ist nicht wettbewerbswidrig, eine Internetplattform ins Netz zustellen, die es Patienten ermöglicht, den Heil- u. Kostenplan ihres Zahnarztes zu veröffentlichen, sodass gegebenenfalls andere  Zahnärzte eine alternative eigene Kostenschätzung  abgeben können. Auch verstößt dies nicht gegen das geltende Berufsrecht der Zahnärzte

Anspruch auf Schadenersatz bei misslungener Schöheitsoperation

(Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss v. 25.01.2012, 4 U 103/10)

Der Patient hat nach misslungener Schönheitsoperatrion dennoch keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Arzt, wenn sich die Risiken der Operation verwirklichen,  über die er zuvor aufgeklärt wurde.