Insolvenzrecht
Die Betreuung und Beratung in der Insolvenz umfasst anwaltliche oder Verwaltertätigkeit in allen Stadien des Insolvenzverfahrens, einschließlich des Insolvenzstrafverfahrens:- Prüfung der wirtschaftlichen Situation, Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens
- Ausarbeitung von Insolvenzgutachten
- Durchführung des Berichts- und Prüftermins; Erlösverteilung
- Teilnahme an Gläubigerversammlungen
- Vertretung in Insolvenzstrafverfahren