Erb- und Familienrecht
Sittenwidrigkeit eines Testaments
(OLG Hamm, Beschl. V. 11.01.2005- 15 W 391/03 )
Die Bestimmung eines Testaments, durch die der Erblasser mit dem Ziel des weitgehenden Ausschlusses seines Adoptivsohnes von der Teilhabe an seinem Vermögen seinen von diesem abstammenden Enkel als Vorerben einsetzt und den Eintritt der Nacherbfolge davon abhängig macht, dass sein Sohn Pflichtteilsansprüche geltend macht, ist nicht sittenwidrig.
Gemeinsames Ehekonto
(Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 09.09.2005 – 4 W 24/05)
Sollten während des Bestehens der Ehe auf einem Einzelkonto angesparte Gelder für gemeinsame Zwecke verwendet worden sein, steht die Forderung aus dem Konto auch dann beiden Ehegatten gemeinschaftlich zu, wenn sie im Güterstand der Gütertrennung leben und von ihnen unterschiedlich hohe Beträge einbezahlt wurden.
Ehevertrag
Ansprüche von und gegen Schwiegereltern
(Bundesgerichtshof, Entscheidung v. 31.10.2001- XII ZR 292/99)
Soweit Schwiegereltern den Kindern unentgeltlich Räume zum Wohnen überlassen, kommt dadurch ein Leihvertrag zustande.
Ansprüche für finanzielle Aufwendungen ergeben sich erst, wenn beide Ehegatten die Wohnung verlassen haben. Zieht nur ein Ehegatte aus, bleibt der Leihvertrag zunächst bestehen.
Ist das Leihverhältnis durch den Auszug beider Ehegatten beendet, entfällt der Rechtsgrund für Investitionen. Es besteht seitens der Schwiegereltern ein Bereicherungsanspruch in Höhe des Ertragswertes durch eine Geldrente in Höhe der Differenz zwischen Miete nach und vor dem Umbau.
Kindergeldansprüche
( Bundesfinanzhof, Urt.v. 02.06.2005- III R 66/04 )
Zahlen geschiedene Eltern ihrem Kind, das in einem selbstständigen Haushalt lebt, jeweils eine Unterhaltsrente, hat Anspruch auf Kindergeld, wer die höhere Unterhaltsrente leistet.
(Bundesgerichtshof- Beschluss vom 17.5.2006, Az: XII ZB 250/03)
Ergibt bereits die Gesamtwürdigung eines Ehevertrags seine Sittenwidrigkeit, weil er lediglich für eine Partei nachteilig ist, so erfasst die Nichtigkeitsfolge notwendig den gesamten Vertrag und nicht nur einen Teil. Insbesondere lässt sich die Nichtigkeit des vereinbarten Ausschlusses des Versorgungsausgleichs nicht deshalb verneinen, weil bereits der Ausschluss des nachehelichen Unterhalts seinerseits nichtig ist und die benachteiligte Partei deshalb mit Hilfe des Altersvorsorgeunterhalts eine eigene Altersvorsorge aufbauen könne.
Kindergeldanspruchsprüfung
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 03.01.2011 - 5 K 1345 / 09)
Die kindergeldzahlende Stelle - sprich Familienkasse - muss sich, bevor sie einen Antrag auf Kindergeld ablehnt, mit allen in den Akten befindlichen Unterlagen auch auseinandersetzen und diese prüfen. Auch ärztliche Befundberichte müssen bei der Entscheidung über Kindergeldzahlung geprüft werden und gegebenenfalls Berücksichtigung finden.